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Aktuelles Gerichtsurteil: Selbständige Pflegehilfen aus Osteuropa arbeiten illegal

Wer einen Angehörigen nicht im Pflegeheim, sondern zuhause versorgen lassen möchte, der sollte auf keinen Fall eine osteuropäische Haushaltshelferin als selbständige Pflegekraft beschäftigen. Wie die Süddeutsche Zeitung am 11. November 2008 berichtet, hat das Münchner Amtsgericht soeben in einem Urteil festgestellt, dass dies gegen Recht und Gesetz verstoße. Damit liegt nun erstmals eine Entscheidung zum Einsatz formal selbständiger ausländischer Kräfte vor – mit dramatischen Folgen: Nicht nur drohten den etwa 150.000 Familien, die dieses Modell praktizierten, saftige Bußgelder. Da de facto eine abhängige Tätigkeit als Haushaltsangestellte vorliege, stelle dies zudem auch einen Fall von Scheinselbständigkeit dar, der zu enormen Beitragsnachforderungen durch die Sozialversicherungsträger führen könne. Eine völlig legale Alternative hingegen sind die Vermittlungsangebote der Firma Vera GmbH. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, setzt auf eine Betreuungskraft, die bei einem Arbeitgeber in Osteuropa fest angestellt ist und zu einem Diensteinsatz hierher entsandt wird.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass selbstständige Betreuerinnen aus Osteuropa laut Gerichtsurteil (1115 OWi 298 Js 43552/07, AG München) als scheinselbstständig anzusehen sind.

Es wird ebenfalls hierzu angemerkt, dass das nicht nur eine Meinungsäußerung ist, sondern ein Gerichtsurteil.

Seriös entsendete Kräfte sind selbstverständlich legal tätig, fragen Sie hierzu jedoch keinen "Verband", der auch nichts anderes ist als ein Verein, fragen Sie hierzu ihr Arbeitsamt oder Hauptzollamt.


Möchten Sie mehr über diese Möglichkeit erfahren? Dann rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern!

 


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