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Angehörigenarbeit

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Wir bieten Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen nach einem Krankenhausaufenthalt ein individuelles, bedarfsgerechtes und fachliches Beratungs-und Schulungsangebot in der eigenen Häuslichkeit an. Die Beratung beginnt bereits vor der Entlassung des Patienten und endet spätestens zehn Tage nach Klinikentlassung. Beratungs- und Schulungsinhalte können sein:

1. Anleitung der Grundpflege

  • Hilfestellung bei der Körperpflege, beim Baden und beim An- und Auskleiden
  • Rückenschonende Handhabung beim Transfer des Pflegebedürftigen, z.B. Bett – Rollstuhl, Rollstuhl – Sessel
  • Lagerung des Pflegebedürftigen
  • Beratung bei der Anwendung von Pflegehilfsmitteln

Diese Schulungen können bis zu 5 mal verordnet werden.

2. Anleitung der Behandlungspflege
Hier sind alle Maßnahmen der Behandlungspflege inbegriffen:

  • z.B. Blutzuckermessung
  • s.c.Injektionen
  • Blutdruckmessung
  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionswickel
  • Verbandswechsel (z.B. Wundversorgung, Stoma-Versorgung)
  • Pflege der PEG-Sonde
  • Medikamentengabe, etc.

Diese Schulungen können bis zu 10 mal verordnet werden.

Hilfe nach Krankenhausentlassung:
Im Rahmen der Überleitungspflege nach einem Klinikaufenthalt sind Schulungen bis zu 10 Tagen in der eigenen Häuslichkeit des Patienten möglich. Diese beinhalten z.B. Anleitung der Grund- und Behandlungspflege, Beratung von Pflegehilfsmitteln, Vermittlung therapeutischer Hilfen, etc. Sollte darüber hinaus weiterer Beratungsbedarf bestehen, so kann dieser beantragt werden.

Im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI):
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Hier findet eine individuelle Schulung daheim bei dem Pflegebedürftigen statt. Die Pflegekasse übernimmt nach Antragstellung die Kosten der Anleitung und Beratung.

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI:
Wir übernehmen die häusliche Pflege nach SGB XI bei Verhinderung der Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen.

 


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61350 Bad Homburg v.d. Höhe

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